Ich hab es geschafft ...
... und die hammerharte Prüfung zum Kenntnisnachweis zum Betrieb von Flugmodellen gemäß § 21a Abs. 4 Satz 3 Nr. 3 der Luftverkehrs-Ordnung der Bundesrepublik Deutschland bestanden. Noch €26,75 überwiesen und der Drops war gelutscht.
Nun müsste ich eigentlich wie aus der Pistole geschossen auf diese Frage eine Antwort parat haben:
Darf ich mit meiner Drohne, deren Anflugmasse 1379 gr beträgt, nach Sonnenuntergang in einer Entfernung von 759 Metern zum nächstgelegenen internationalen Flughafen von meinem Grundstück aus fliegen, wenn zugleich ein weiterer, volljähriger Beobachter anwesend ist, ich den Luftraum G nur zum Starten und Landen durchquere und zudem eine gewerbliche Nutzung der - ohne Zustimmung - aufgenommenen Fotos meiner ebenfalls volljährigen Nachbarin nicht auszuschliessen ist?
Am besten macht jeder den Test selbst :-)