Mein Drohenführerschein A1/A3 (von Jo)
Frank und ich wollen gemeinsam im Spätsommer 2023 Österreich überfallen und am Glocknerhof fliegen. Anders als in Deutschland benötigt man dort den EU-Kompetenznachweis (aka Drohnenführerschein) A1/A3. Überhaupt: Ausserhalb von Deutschland interressiert sich niemand für den DMFV Kenntnisnachweis.
Eigentlich war die aktuelle Prüfung auf den Webseiten des LBA nicht schwierig. Ich habe mir ein paar der Lerndokumente (als .pdf) vom LBA heruntergeladen und die LBA-Trainingsprüfungen 2x durchlaufen. Mit dem gesunden Halbwissen eines alten Modellfliegers kam ich dann gut durch die "richige" Prüfung.
Dieses Buch hatte ich zusätzlich besorgt. Es liefert viele, wichtige Infomationen, ist aber als Nachschlagewerk während der Prüfung nur bedingt geeignet.
In jeder Trainingsprüfung und auch im finalen Test tauchte eine Frage auf, deren Beantwortung nur mit Hilfe der Trainnigsunterlage UAS-HPL-001 möglich war. Ich hab die Antwort schon wieder vergessen. Es war ähnlich wie an einer unbeschilderten Kreuzung, wo sich 4 PKWs gleichzeitg nähern, zwei davon links abbiegen wollen und auch noch diverse Fußgänger auf der Fahrbahn herumturnen.